Alterskontrolle
Alterskontrollmaschinen: Wie funktioniert das und wann werden sie benötigt?
Alterskontrolle
Alterskontrollmaschinen: Wie funktioniert das und wann werden sie benötigt?
Aufgrund der wachsenden Nachfrage wird seit einiger Zeit der Verkauf über Automaten systematisch ausgebaut. Auch die Produktpalette wird ständig aktualisiert und das Sortiment ist mittlerweile sehr breit gefächert. Für unterschiedliche Produktgruppen gibt es passende Maschinen, die Produkte optimal lagern, kundenfreundlich anbieten und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wenn Sie beispielsweise Bier oder Wein verkaufen möchten, benötigen Sie einen Automaten mit Alterskontrollmodul. Dies ist auch im Non-Food-Bereich, wie beispielsweise Tabakwaren, vorgeschrieben, wo der Käufer sein Alter auch am Automaten bestätigen muss.
Zigaretten oder Alkohol im Automaten: Was sagt das Gesetz?
Möchten Sie Besitzer eines Automaten werden oder zusätzliches Geld verdienen, indem Sie Produkte aus dem Automaten verkaufen? Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne zu den verschiedenen Modellen und sagen Ihnen, welche Produkte für Ihren Standort geeignet sind. Wichtig ist auch, sich im Vorfeld mit den gesetzlichen Regelungen vertraut zu machen. Wenn Sie Tabak oder Alkohol über Verkaufsautomaten verkaufen, müssen Sie außerdem bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Nachfolgend verweisen wir auf die deutsche Gesetzgebung. Österreich und die Schweiz haben jedoch sehr ähnliche Gesetze.
Der Verkauf von alkoholischen Getränken unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regelungen, nicht nur in der Gastronomie oder im Einzelhandel. Verkaufsautomaten sind ebenfalls reguliert. Dies dient in erster Linie dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG) sieht daher für das Anbieten von Alkohol Folgendes vor:
„(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.“
„(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
[…]
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.“
Kaufen oder mieten Sie geeignete altersgeprüfte Verkaufsautomaten
Sie möchten Jugendschutzartikel in einem Automaten verkaufen? Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Händlern individuell beraten, welcher Typ für Ihre Zwecke am besten geeignet ist. So erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und schützen sich. Außerdem finden Sie im Gespräch mit Händlern auch eine Finanzierungsmöglichkeit, die zu Ihnen passt – sei es Kauf, Miete oder Leasing.
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